AGB
SER Elektrotechnik GmbH
Adresse: Heiligenstädter Lände 29 / 6.OG,
PLZ / Ort: A-1190 Wien / Österreich
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Elektroinstallationen und Elektrotechnikleistungen
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (SER Elektrotechnik GmbH) und natürlichen sowie juristischen Personen (im Folgenden „Kunde“) für das jeweilige Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, die dem Kunden übermittelt wurde.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. Informationen über Produkte oder Leistungen in Katalogen, Preislisten oder Medien sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung auf die Kostenpflicht hingewiesen. Bei Beauftragung wird das Entgelt für den Kostenvoranschlag auf die Rechnung gutgeschrieben.
3. Preise
3.1. Preisangaben verstehen sich nicht als Pauschalpreis, sofern nicht anders angegeben.
3.2. Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.
3.3. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackung, Transport, Versand, Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.
3.4. Entsorgung von Altmaterial oder Elektroaltgeräten ist durch den Kunden zu veranlassen. Auf Wunsch können wir diese Leistung gesondert gegen Vergütung übernehmen.
3.5. Preisanpassungen sind bei Änderungen von Lohnkosten oder Materialkosten möglich, sofern diese mindestens 3% betragen.
3.6. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt eine wertgesicherte Entgeltanpassung nach dem Verbraucherpreisindex (VPI 2010) ab Vertragsmonat.
3.7. Bei Bogenleitungen, Leitungsverläufen oder Anschlussmaterialien werden Maße nach der tatsächlichen Installation berechnet.
4. Beigestellte Geräte und Materialien
4.1. Vom Kunden bereitgestellte Geräte oder Materialien können mit einem Zuschlag von 20% des Wertes verrechnet werden.
4.2. Beigestellte Geräte unterliegen nicht unserer Gewährleistung.
4.3. Qualität, Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft liegen in der Verantwortung des Kunden.
5. Zahlung
5.1. Ein Drittel des Entgeltes bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn, Rest nach Fertigstellung.
5.2. Skonto nur bei schriftlicher Vereinbarung.
5.3. Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.
5.4. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Unternehmern 9,2% über Basiszinssatz; Verbrauchern 4%.
5.5. Weitere Verzugsschäden können geltend gemacht werden.
5.6. Bei Zahlungsverzug anderer Aufträge können wir Leistungen bis zur Begleichung aussetzen.
5.7. Aufrechnungsrechte des Kunden bestehen nur bei gerichtlich festgestellten oder anerkannten Forderungen.
5.8. Mahnspesen pro Mahnung: €50.
6. Bonitätsprüfung
Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass seine Daten für den Gläubigerschutz an AKV, ÖVC, ISA und KSV übermittelt werden dürfen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Unsere Leistung beginnt erst, wenn alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
7.2. Der Kunde stellt insbesondere Angaben zu elektrischen Leitungen, Schaltschränken, Energieversorgung, Zugängen, Hindernissen und Gefahrenquellen bereit.
7.3. Nicht erfüllte Mitwirkungspflichten entbinden uns nicht von der Leistungsqualität.
7.4. Notwendige Bewilligungen und Genehmigungen hat der Kunde zu veranlassen.
7.5. Energie und Wasser für Prüfungen sind auf Kosten des Kunden bereitzustellen.
7.6. Versperrbare Räume für Lagerung und Aufenthalt von Mitarbeitern sind kostenfrei bereitzustellen.
7.7. Der Kunde darf Forderungen oder Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtreten.
8. Leistungsausführung
8.1. Änderungswünsche werden nur berücksichtigt, wenn sie für den Vertragszweck technisch notwendig sind.
8.2. Geringfügige sachlich gerechtfertigte Änderungen gelten als genehmigt.
8.3. Liefer-/Leistungsfristen verlängern sich bei Änderungen oder Verzögerungen angemessen.
8.4. Beschleunigungswünsche führen zu zusätzlichen Kosten.
8.5. Teilleistungen sind zulässig und gesondert abrechenbar.
9. Leistungsfristen und Termine
9.1. Fristen verschieben sich bei höherer Gewalt oder nicht von uns verschuldeten Lieferverzögerungen.
9.2. Verzögerungen durch den Kunden verlängern Fristen entsprechend.
9.3. Lagerung von Materialien können wir mit 5% des Rechnungsbetrages pro Monat berechnen.
9.4. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn schriftlich zugesagt.
9.5. Rücktritt bei Verzögerungen nur nach schriftlicher Nachfristsetzung.
10. Beschränkung des Leistungsumfangs
10.1. Schäden an bestehenden elektrischen Anlagen oder Geräten durch verdeckte Mängel übernehmen wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2. Behelfsmäßige Instandsetzungen haben nur begrenzte Haltbarkeit; der Kunde hat eine fachgerechte Reparatur zu veranlassen.
11. Gefahrtragung
11.1. Gefahrübergang bei Versendung an Verbraucher nach §7b KSchG.
11.2. Bei Unternehmern geht die Gefahr über, sobald wir Ware zur Abholung bereitstellen oder an Transporteur übergeben.
11.3. Unternehmerischer Kunde hat Versicherungspflicht; Transportversicherung auf Wunsch auf Kundenkosten.
12. Annahmeverzug
12.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annahmeverzug, dürfen wir über Geräte und Materialien anderweitig verfügen.
12.2. Lagergebühr: €50 pro Einlagerung.
12.3. Entgelt für bereits erbrachte Leistungen bleibt fällig.
12.4. Pauschaler Schadenersatz bei Rücktritt: 10% des Auftragswerts.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Gelieferte Ware bleibt bis vollständiger Zahlung Eigentum der SER Elektrotechnik GmbH.
13.2. Weiterveräußerung nur nach schriftlicher Zustimmung.
13.3. Abtretung in Büchern und Hinweis an Schuldner sind Pflicht des Kunden.
13.4. Rücknahme bei Zahlungsverzug nach angemessener Nachfrist.
13.5. Kosten zur Rechtsverfolgung trägt der Kunde.
14. Schutzrechte Dritter
14.1. Bei Schutzrechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Unterlagen können wir Herstellung auf Risiko des Kunden einstellen.
14.2. Kunde hält uns schad- und klaglos.
15. Geistiges Eigentum der SER Elektrotechnik GmbH
15.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge bleiben unser Eigentum.
15.2. Nutzung außerhalb des Vertrags bedarf schriftlicher Zustimmung.
15.3. Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung.
16. Gewährleistung
16.1. Gesetzliche Gewährleistung; Frist 1 Jahr ab Übergabe.
16.2. Übergabezeitpunkt: Fertigstellung oder Übernahme durch Kunde.
16.3. Mängelrügen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Übergabe.
16.4. Versteckte Mängel müssen nach Entdeckung unverzüglich gemeldet werden.
16.5. Behebung von Mängeln: mindestens zwei Versuche seitens SER Elektrotechnik GmbH.
16.6. Keine Gewährleistung bei unzureichender Mitwirkung des Kunden oder inkompatibler technischer Anlagen.
17. Haftung
17.1. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
17.2. Unternehmerische Kunden: Haftung maximal durch abgeschlossene Haftpflichtversicherung gedeckt.
17.3. Schäden durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Montage, Wartung durch Dritte ausgeschlossen.
17.4. Anspruchsfrist für Unternehmer: 2 Jahre.
17.5. Haftungsausschluss gilt auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
17.6. Produkteigenschaften richten sich nach Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und Standards.
18. Salvatorische Klausel
18.1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teile unberührt.
18.2. Ersatzregelung soll dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.
19. Allgemeines
19.1. Es gilt österreichisches Recht.
19.2. UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
19.3. Erfüllungsort: Sitz der SER Elektrotechnik GmbH in Wien.
19.4. Gerichtsstand: Für Unternehmer das zuständige Gericht am Firmensitz; für Verbraucher das Gericht ihres Wohnsitzes im Inland.
19.5. Änderungen von Name, Anschrift, Firma, Rechtsform sind uns schriftlich mitzuteilen.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Webseitenbetreiber: SER Elektrotechnik GmbH
Telefonnummer: +43 1 960 69 84
Email: office@serelektro.at

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